Absturzsicherung in der Schweiz: Die Grundlagen nach SIA 358
In der Schweiz regelt die Norm SIA 358 («Geländer und Brüstungen») präzise, wie Absturzsicherungen im Innen- und Aussenbereich beschaffen sein müssen. Ziel der Norm ist es, Personen vor Stürzen zu schützen und insbesondere die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten.
Wann ist ein Geländer gesetzlich vorgeschrieben?
Grundsätzlich gilt in der Schweiz:
Mindesthöhen für Geländer und Brüstungen
Die vorgeschriebene Geländerhöhe richtet sich nach der potenziellen Absturzhöhe und dem Nutzungsbereich:
Kindersicherheit: Öffnungen und Überkletterbarkeit
Ein zentraler Aspekt der SIA 358 ist der Schutz von Kleinkindern. Geländer müssen so konstruiert sein, dass sie nicht zum Klettern verleiten:
Fazit & Werkstattberatung
Jedes von Geländeri gefertigte Geländer wird vor der Produktion statisch geprüft und exakt nach den Vorgaben der SIA 358 dimensioniert. Bei Fragen zu Ihrem Bauvorhaben beraten wir Sie gerne direkt vor Ort.

