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·Geländeri Werkstatt

SIA 358: Die wichtigsten Geländervorschriften in der Schweiz

Ab welcher Absturzhöhe ist ein Geländer Pflicht? Welche Öffnungsmasse und Brüstungshöhen gelten in der Schweiz? Alles Wichtige zur SIA-Norm 358 im Überblick.

Normkonformes Treppengeländer nach SIA 358

Absturzsicherung in der Schweiz: Die Grundlagen nach SIA 358

In der Schweiz regelt die Norm SIA 358 («Geländer und Brüstungen») präzise, wie Absturzsicherungen im Innen- und Aussenbereich beschaffen sein müssen. Ziel der Norm ist es, Personen vor Stürzen zu schützen und insbesondere die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten.

Wann ist ein Geländer gesetzlich vorgeschrieben?

Grundsätzlich gilt in der Schweiz:

  • Ab einer Absturzhöhe von mehr als 1.00 Meter ist ein Geländer oder eine feste Brüstung zwingend vorgeschrieben.
  • Bei Absturzhöhen zwischen 0.50 m und 1.00 m wird eine Sicherung empfohlen, insbesondere wenn eine erhöhte Sturzgefahr besteht oder der Bereich öffentlich zugänglich ist.
  • Mindesthöhen für Geländer und Brüstungen

    Die vorgeschriebene Geländerhöhe richtet sich nach der potenziellen Absturzhöhe und dem Nutzungsbereich:

  • Standard-Geländerhöhe: Mindestens 100 cm (gemessen ab betretbarer Standfläche).
  • Treppengeländer: Mindestens 90 cm vertikal über der Stufenvorderkante gemessen.
  • Erhöhte Absturzhöhen (ab 12 m Fallhöhe): In bestimmten Hochbauten oder exponierten Lagen kann eine Höhe von 110 cm verlangt werden.
  • Kindersicherheit: Öffnungen und Überkletterbarkeit

    Ein zentraler Aspekt der SIA 358 ist der Schutz von Kleinkindern. Geländer müssen so konstruiert sein, dass sie nicht zum Klettern verleiten:

  • Maximale Öffnungen: Bis zu einer Höhe von 75 cm darf kein Körper mit einem Durchmesser von mehr als 12 cm durch das Geländer passen (sogenannte Kugelprüfung).
  • Keine Kletterhilfen: Horizontale Streben oder Fusstrittleisten im unteren Bereich müssen vermieden oder mit vollflächigen Füllungen (z.B. VSG-Glas oder Lochblech) gesichert werden.
  • Fazit & Werkstattberatung

    Jedes von Geländeri gefertigte Geländer wird vor der Produktion statisch geprüft und exakt nach den Vorgaben der SIA 358 dimensioniert. Bei Fragen zu Ihrem Bauvorhaben beraten wir Sie gerne direkt vor Ort.

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