Brückengeländer gehören zu den anspruchsvollsten Konstruktionen im Metallbau. Sie sind extremen Umweltbedingungen ausgesetzt: ständiger Feuchtigkeit von darunterliegenden Bächen und Flüssen, direkter Sonneneinstrahlung, starkem Tausalzeinsatz im Winter sowie dynamischen Schwingungen des Brückenkörpers.
Gesetzliche Normen & ASTRA-Vorschriften
Im Schweizer Brückenbau gelten neben der SIA 358 die Richtlinien des Bundesamts für Strassen (ASTRA) sowie die Lastnorm SIA 261:
- Geländerhöhe: Auf reinen Fussgängerbrücken beträgt die vorgeschriebene Mindesthöhe 110 cm. Wird die Brücke auch von Velofahrern genutzt, schreibt das ASTRA eine Mindesthöhe von 120 cm vor, um das Überkippen von Radfahrern bei einem Sturz zu verhindern.
- Holmlasten: Die Geländerholme und Pfosten müssen hohen Horizontallasten (bis zu 1.6 kN/m Linienlast oder 3.0 kN Einzellast) standhalten.
- Dehnungsfugen: Da Brückenbauwerke thermischen Längenänderungen unterliegen, müssen Brückengeländer mit speziellen Schiebehülsen und Dehnfugen versehen werden, um Zwängungsspannungen zu vermeiden.
Materialqualität V4A & Duplex-Stahl
Geländeri setzt bei Brückenbauwerken konsequent auf Edelstahl V4A (Werkstoff 1.4404 / AISI 316L) mit Molybdän-Zusatz oder auf feuerverzinkten Hochleistungs-Baustahl S355. Diese Werkstoffe garantieren absolute Rostfreiheit selbst bei direkter Einwirkung von Streusalz-Sprühnebel und saurem Wasser.







