Eine fehlerhafte Handlaufhöhe führt nicht nur zu Beanstandungen bei der baupolizeilichen Abnahme, sondern stellt im Ernstfall ein echtes Haftungsrisiko für Hauseigentümer dar (Art. 58 OR Werkeigentümerhaftung).
Die massgeblichen Schweizer Normen
- 1.SIA 358 («Geländer und Brüstungen»): Definiert die allgemeinen Anforderungen an Absturzsicherungen und Handläufe im Hochbau.
- Die Griffhöhe muss zwischen 85 cm und 100 cm liegen, gemessen senkrecht ab der Stufenvorderkante.
- Auf Podesten und Zwischenabsätzen beträgt die Mindesthöhe für Geländer mit Handlauf 100 cm ab 1.00 m Fallhöhe.
- 2.SIA 500 («Hindernisfreie Bauten»): Regelt die Anforderungen für öffentlich zugängliche Gebäude, Arbeitsstätten und Mehrfamilienhäuser:
- Ein beidseitiger Handlauf ist Pflicht.
- Ein Doppelhandlauf in 90 cm und 65–75 cm Höhe bietet Erwachsenen, Kindern und Rollstuhlnutzern die passende Griffachse.
- Der Handlauf muss an Treppenanfang und Treppenende mindestens 30 cm waagrecht weitergeführt werden.
So messen Sie die Handlaufhöhe richtig
Der Messpunkt wird nicht in der Mitte der Trittstufe angesetzt, sondern an der äussersten Vorderkante der Treppenstufe (Stufennase). Von dort wird das Lot senkrecht nach oben zur Oberkante des Handlaufs gefällt.






