Abstürze gehören zu den folgenschwersten Unfällen im Gebäude- und Aussenbereich. Aus diesem Grund regelt das Schweizer Baurecht die Erstellung von Absturzsicherungen lückenlos. Jede bewohnbare oder zugängliche Fläche, die mehr als 1.00 m über dem darunterliegenden Terrain liegt, muss mit einem normgerechten Absturzsicherungsgeländer versehen sein.
Rechtliche Grundlagen: SIA 358 & SUVA
- SIA 358: Definiert die baulichen Mindesthöhen (standardmässig 100 cm, ab 12 m Fallhöhe 110 cm) sowie die geometrischen Anforderungen gegen das Überklettern und Durchrutschen von Kindern.
- SIA 261: Regelt die statischen Einwirkungen auf das Geländer. Ein Geländer muss Horizontallasten standhalten, die entstehen, wenn Personen dagegenprallen oder sich daran anlehnen (0.8 kN/m im Wohnbereich, 1.6 kN/m bei Menschenansammlungen).
- SUVA-Konformität: Bei gewerblich genutzten Dachterrassen oder Fluchtwegen greifen zusätzlich die Richtlinien der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA), die unterbrechungsfreie Handläufe und rutschfeste Kanten verlangen.
Ästhetische Lösungen für Terrassen & Dachgärten
Eine Absturzsicherung muss heute nicht mehr wie ein industrielles Absperrgitter aussehen. Mit modernen Ganzglasgeländern, filigranen Edelstahl-Seilnetzen oder pulverbeschichteten Design-Lamellen wird die vorgeschriebene Sicherheitsbarriere zum architektonischen Blickfang, der den freien Blick in die Natur erhält.







